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   BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08   

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BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08 (https://dejure.org/2009,4721)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2009 - 8 C 12.08 (https://dejure.org/2009,4721)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 (https://dejure.org/2009,4721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. ... 2; VwGO § 108 Abs. 2, § 110; VermG § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 1 Satz 4, Abs. 5, § 35 Abs. 2 und 3; BRüG § 2a Abs. 2, §§ 5, 5a; US-REG Art. 29 ff.; BREG Art. 26 Abs. 2; REAO Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 26 Abs. 3, Art. 27 Abs. 2; Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit den Drei Mächten vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (BGBl II S. 1386), Ziffer 4c
    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; Unternehmen; Rückerstattungsrecht; Naturalrestitution; Schadensersatz; Teilurteil.;

  • openjur.de

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; Unternehmen; Rückerstattungsrecht; Naturalrestitution; Schadensersatz; Teilurteil.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Frage der vermögensrechtlichen Berechtigung in einem Rückübertragungsrechtsstreit vorab durch Teilurteil; Räumlicher Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes in Anbetracht des alliierten oder bundesdeutschen Rückerstattungsrechts oder ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; Unternehmen; Rückerstattungsrecht; Naturalrestitution; Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6; GG Art. 3 Abs. 1
    Entscheidung über die Frage der vermögensrechtlichen Berechtigung in einem Rückübertragungsrechtsstreit vorab durch Teilurteil; Räumlicher Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes in Anbetracht des alliierten oder bundesdeutschen Rückerstattungsrechts oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 272
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.09.2000 - 8 B 176.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Vermögensverlust auf dem Gebiet der späteren

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    Sie vernachlässigt die entstehungsgeschichtlich bedingte Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes und verkennt seinen Sinn und Zweck, einen Ausgleich - nur - derjenigen Schädigungen zu ermöglichen, die nicht bereits dem alliierten und bundesdeutschen Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsrecht unterfielen (so für Schädigungen im Ausland bereits die Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22 f. m.w.N. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

    Sie soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 und vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.; Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - a.a.O. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

    Wenn die ins Beitrittsgebiet verbrachten Vermögenswerte im Ausland geschädigt wurden, hätte der Auslegungsansatz sogar eine systemwidrige Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 6 VermG über die Inlandsgrenzen hinaus zur Folge (vgl. Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    Sie vernachlässigt die entstehungsgeschichtlich bedingte Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes und verkennt seinen Sinn und Zweck, einen Ausgleich - nur - derjenigen Schädigungen zu ermöglichen, die nicht bereits dem alliierten und bundesdeutschen Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsrecht unterfielen (so für Schädigungen im Ausland bereits die Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22 f. m.w.N. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

    Sie soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 und vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.; Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - a.a.O. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

    Wenn die ins Beitrittsgebiet verbrachten Vermögenswerte im Ausland geschädigt wurden, hätte der Auslegungsansatz sogar eine systemwidrige Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 6 VermG über die Inlandsgrenzen hinaus zur Folge (vgl. Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 2.04

    Gebietsaustausch; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Normprogramm; analoge

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    Dieses Erfordernis wird auch in der Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG in den Fällen des Gebietstauschs nicht aufgegeben, sondern vorausgesetzt (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 35).

    Seine Fortgeltung als partikulares Bundesrecht erweitert den räumlichen Geltungsbereich nicht (Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - a.a.O.).

    Das für diese Abgrenzung maßgebliche Kriterium der Belegenheit im Zeitpunkt der Schädigung wird auch in der Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG in den Fällen des Gebietstauschs nicht aufgegeben (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 35).

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    a) Bei Schädigungen durch Zwangsverkauf ist der Vermögensverlust auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kausalgeschäfts, und nicht erst auf den Vollzug des Erfüllungsgeschäfts zu datieren (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167).

    Die danach maßgebliche tatsächliche vollständige und endgültige Verdrängung des Berechtigten aus seiner Rechtsposition tritt bei Zwangsveräußerungen schon mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein, weil dies die Grundlage für eine Durchsetzung der Rechtsübertragung auch gegen den Willen des Geschädigten schafft (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    a) § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG begründet Rückübertragungsansprüche für Bürger und Vereinigungen, denen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin Vermögen entzogen wurde (Urteile vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 338 und vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 4.08 - ZOV 2009, 190 Rn. 19 f.).

    Sie soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 und vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.; Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - a.a.O. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

  • BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 4.05

    Vermögensrechtliche Berechtigung; Schädigungsmaßnahme; Vermögensverlust;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    Dieses Erfordernis wird auch in der Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG in den Fällen des Gebietstauschs nicht aufgegeben, sondern vorausgesetzt (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 35).

    Das für diese Abgrenzung maßgebliche Kriterium der Belegenheit im Zeitpunkt der Schädigung wird auch in der Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG in den Fällen des Gebietstauschs nicht aufgegeben (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 35).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    b) Eine abweichende, zur Zulässigkeit des Teilurteils führende Beurteilung lässt sich auch nicht aus dem Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - (BVerwGE 112, 335 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53) herleiten.

    Dabei interpretiert es das Teilurteil aber dahingehend, dass mit der Rückübertragungsberechtigung bereits der gesamte Streitgegenstand behandelt, und nur eine außerprozessuale Bedingung der Umwandlung des Rückübertragungsanspruchs in einen Anspruch auf Erlösauskehr - nämlich der Ausgang einer Anfechtungsklage gegen eine Grundstücksverkehrsgenehmigung - offen geblieben sei (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. S. 338 f.).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    a) § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG begründet Rückübertragungsansprüche für Bürger und Vereinigungen, denen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin Vermögen entzogen wurde (Urteile vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 338 und vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 4.08 - ZOV 2009, 190 Rn. 19 f.).

    Das setzt voraus, dass der Vermögenswert im Zeitpunkt der Schädigung im Beitrittsgebiet belegen war (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 4.08 - a.a.O.; Dietsche/Toussaint, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 1 Abs. 6 VermG, Stand: November 2007, Rn. 6.2; Brettholle/Schülke, in: Rädler/.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    Sie soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 und vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.; Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - a.a.O. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).
  • BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
    Denn bei der Regelung des Wiedergutmachungsrechts steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung, der nur durch das Willkürverbot begrenzt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Februar 2004 - 1 BvR 1948/00 - VIZ 2004, 220 ).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92

    Vermögensfragen - Rückforderung - Vorrang - Teilentscheidungen -

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

  • BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 40.08
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den

    Deren Anwendung setzt nämlich voraus, dass der Vermögenswert in dem Zeitpunkt der Schädigung im Beitrittsgebiet belegen war (vgl. BVerwGE 135, 272, 277 Rn. 31 mwN).

    Das Vermögensgesetz findet - wovon das Berufungsgericht an anderer Stelle selbst ausgeht - in dem hier zu entscheidenden Fall, in dem das von dem NS-Regime beschlagnahmte Vermögen erst nach seiner Entziehung in das Beitrittsgebiet verbracht wurde, keine Anwendung (vgl. BVerwGE 135, 272, 277 Rn. 31 sowie oben unter 2. a).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Die Frage, über die durch Teilurteil entschieden wurde, darf die Entscheidung über den restlichen Streitgegenstand nicht neu aufwerfen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 ).
  • BVerwG, 27.02.2019 - 8 C 2.18

    Aktienbeteiligung; Anwendungsbereich; Beitrittsgebiet; Entschädigung;

    Der räumliche Anwendungsbereich von § 1 Abs. 6 VermG ist nicht eröffnet, wenn ein im Schädigungszeitpunkt im Beitrittsgebiet belegener Vermögenswert noch vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes in den Geltungsbereich des alliierten Rückerstattungsrechts verbracht wurde und in dessen Anwendungsbereich fiel (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272).

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - folge für Fälle wie dem vorliegenden nichts anderes, zumal sonst durch aufwändige Ermittlungen im Einzelfall geklärt werden müsste, ob das Rückerstattungsrecht einschlägige Regelungen vorgehalten hätte.

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der im Beitrittsgebiet entzogene Vermögenswert auch bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes dort belegen war (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 33 aE).

    § 1 Abs. 6 VermG soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (BVerwG, Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 27. Mai 1997 - 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 338 und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 34; Beschlüsse vom 23. August 2000 - 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22. f. und vom 5. September 2000 - 8 B 176.00 -).

    Das gilt auch, wenn die einschlägigen Vorschriften keine Naturalrestitution ermöglichten, sondern den Geschädigten auf die Geltendmachung von Sekundäransprüchen verwiesen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 34 f.).

    Im Interesse möglichst umfassender Wiedergutmachung wurden in seinen Anwendungsbereich außerdem die Fälle einbezogen, in denen außerhalb des Geltungsbereichs des Rückerstattungsrechts entzogene Vermögensgegenstände oder deren Surrogate zu einem späteren Zeitpunkt in dessen Geltungsbereich verbracht worden waren (BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 38).

    In diesen Fällen ist § 1 Abs. 6 VermG entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 , vom 23. Februar 2006 - 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 Nr. 35 und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 41).

    Dagegen fordert sie nicht, für bereits vom Rückerstattungsrecht erfasste Fälle weitergehende Wiedergutmachungsregelungen zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 48).

    Dabei genügte es sicherzustellen, dass jede Schädigung im Gebiet des heutigen Inlands entweder vom Rückerstattungs- und dem daran anknüpfenden bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht oder vom Vermögensrecht erfasst wurde (BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 44 ff.).

    § 1 Abs. 6 VermG gewährleistet kein Mindestmaß der Wiedergutmachung im Einzelfall, sondern nur, dass die nicht dem Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsrecht unterfallenden verfolgungsbedingten Vermögensverluste im Beitrittsgebiet nunmehr geltend gemacht werden können (BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 40).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16

    Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare;

    Für Unternehmensentziehungen, die im Geltungsbereich des alliierten Rückerstattungs- und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrechts geschahen und deshalb nicht nach § 1 Abs. 6 i.V.m. § 6 VermG rückgängig zu machen sind (BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 30 ff.), ist das Erfordernis der Rückgabe nach einem "anderen" Gesetz in § 3 Abs. 1 Satz 4 Teils.

    Stattdessen hat er im Vermögensgesetz Regelungen geschaffen, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Beitrittsgebiets für dort erlittene verfolgungsbedingte Vermögensverluste eine dem Rückerstattungsrecht im Wesentlichen gleichwertige Wiedergutmachung vorsehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 48 zu § 1 Abs. 6 VermG).

    Ebenso wie § 1 Abs. 6 VermG ermöglicht er keine erneute oder nachträgliche Geltendmachung der bereits dem Rückerstattungsrecht unterfallenden Anteils- oder Unternehmensentziehungen und gebietet keine Korrektur darauf bezogener Wiedergutmachungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 35, jeweils zu § 1 Abs. 6 VermG).

    In den Fällen, in denen ein in Westdeutschland oder West-Berlin entzogenes Unternehmen anschließend in das Beitrittsgebiet verlegt worden war, schloss das Rückerstattungsrecht zwar eine Naturalrestitution und den daran anknüpfenden Anspruch auf Kaufpreisnachzahlung aus, billigte dem Betroffenen aber Sekundäransprüche zu (dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 39 m.N. zur rückerstattungsrechtlichen Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Die Änderungsgenehmigung könnte daher - anders als umgekehrt - nicht ohne die Ausgangsgenehmigung Bestand haben (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 25.11.2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 26).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Das ist der Fall, wenn der Teil, über den vorab durch Teilurteil entschieden werden soll, abgetrennt werden und der übrige Teil Gegenstand eines selbstständigen Verfahrens sein könnte (Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 52 Rn. 25).

    Dass die Feststellung der Berechtigung nach § 2 Abs. 1 VermG im Verhältnis zur Rückübertragungsverpflichtung ein Minus darstellt und von der zuständigen Behörde auch selbstständig getroffen werden kann (vgl. dazu u.a. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3, vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 5 und vom 25. November 2009 a.a.O. Rn. 29), begründet noch keine wechselseitige Unabhängigkeit der Berechtigung und der weiteren Voraussetzungen des Rückübertragungsanspruchs.

    Ist eine solche isolierte Entscheidung über die Berechtigtenstellung bei der Behörde jedoch nicht beantragt und von dieser auch nicht getroffen worden, lässt sich die Zulässigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Teilurteils nicht aus der in § 30 Abs. 1 Satz 2 und 4 VermG enthaltenen Ermächtigung der Vermögensämter zum Erlass von Teilbescheiden herleiten und damit begründen (Urteil vom 25. November 2009 a.a.O. Rn. 29 m.w.N.).

    Verwaltungsverfahrensrechtliche Spezialregelungen können diese prozessrechtliche Pflicht nicht einschränken (Urteil vom 25. November 2009 a.a.O. Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Durch diese Vorschrift sind Rückübertragungsansprüche von Bürgern und Vereinigungen, denen Vermögen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin entzogen wurde, konstitutiv begründet worden (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96 - ZOV 1999, 188; BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 52).
  • BVerwG, 11.11.2020 - 8 C 22.19

    Erfordernis der Einhaltung der Klagefrist bei klageändernder Einbeziehung eines

    Die Regelungen der Berechtigtenfeststellung in dem Teilbescheid der Beklagten vom 20. August 2013 und zur Erlösauskehr in dem Änderungsbescheid vom 27. Oktober 2015 sind entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts rechtlich und tatsächlich nicht voneinander unabhängig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 26) und deshalb materiell-rechtlich nicht teilbar.

    Dass die Behörde die Berechtigtenfeststellung als selbstständiges Teilelement des vermögensrechtlichen Anspruchs auf Erlösauskehr auch in einem gestuften Verfahren hätte vorab treffen und erst nach deren Bestandskraft eine Regelung zur Erlösauskehr erlassen können, begründet nicht die Teilbarkeit der vorliegend in einem einheitlichen Bescheid getroffenen Regelungen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 29 und vom 28. November 2012 - 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 13.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    Selbst wenn das Verwaltungsgericht wegen verfahrensübergreifender Rechtsfragen ein Teilurteil nicht hätte erlassen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - juris Rn. 25 f.) und der Beklagten darin beizupflichten wäre, dass auch für eine Abtrennung von Verfahrensteilen kein Raum gewesen sei, ändert dies nichts daran, dass die Trennung des Verfahrens nach § 146 Abs. 2 VwGO nicht anfechtbar ist und daher gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 512 ZPO auch im Berufungsverfahren nicht der Nachprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - BVerwG 9 B 53.07 - juris Rn. 3 und vom 31. Januar 2011 - BVerwG 8 B 32.10 - juris Rn. 19 jeweils zu § 557 Abs. 2 ZPO).
  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

    Voraussetzung hierfür ist allein, dass die noch ausstehende Entscheidung im Verhältnis zum vorab entschiedenen Streitstoff rechtlich und tatsächlich unabhängig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 -, BVerwGE 135, 272 [275]).
  • BVerwG, 01.03.2010 - 8 C 48.09

    Gleichwertige Wiedergutmachungsregelungen Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 17.12.2015 - 8 B 10.15

    Amtshaftung; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspielstaatsvertrag 2008; Kollegialgericht;

  • VG Berlin, 19.11.2015 - 29 K 105.15

    Vermögenswert im Zeitpunkt seiner Schädigung im Beitrittsgebiet, Räumlicher

  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das

  • BVerwG, 16.09.2011 - 8 B 32.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung;

  • VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12

    Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 135/19

    Arzneimittel; Berufung; CE-Kennzeichen; Europäischer Wirtschaftsraum;

  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16

    Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch;

  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 C 13.18

    Rückgabe beweglicher Sachen aus früherem Familieneigentum; Anforderungen an einen

  • BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09

    Zweck der vermögensrechtlichen Anmeldefrist

  • BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • BVerwG, 30.04.2014 - 8 B 48.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 19.11.2018 - 8 KSt 2.18

    Feststellung einer Entschädigungsberechtigung dem Grunde nach gemäß § 1 Abs. 2 S.

  • BVerwG, 21.02.2018 - 8 B 25.17

    Entsprechende Anwendung von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz ( VermG ) auf die im

  • BVerwG, 29.05.2012 - 8 B 88.11

    Entschädigung von im Beitrittsgebiet entzogenen, bereits aus dem Betriebsvermögen

  • VG Berlin, 14.12.2023 - 29 K 230.20

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes: Verfolgungsbedingter Verlust einer

  • VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12

    30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
  • VG Berlin, 28.02.2013 - 29 K 48.11

    Vermögensrechtliche Ansprüche auf "Betriebsvermögen" eines Unternehmens

  • BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 40.08
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